Brauchen wir einen?
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist definiert, wann ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Eine gesetzliche Verpflichtung liegt unter Umständen bereits für Ihr Unternehmen vor. Soweit die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Geschäftsführung für die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien sorgen. In beiden Fällen kein einfaches Unterfangen. Mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten gehen Sie auf Nummer Sicher egal ob gesetzlich verpflichtet oder freiwillig.
Ein Versäumnis oder Ignorieren in der Angelegenheit Datenschutz kann unter Umständen, erhebliche finanzielle Folgen haben. Aber ein Imageschaden für Ihr Unternehmen könnte noch weitaus größere Kreise ziehen.

Datenschutzmanagement
„Welche Aufgaben hat ein externer Datenschutzbeauftragter?“
Unsere Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) stehen wir Ihrem Unternehmen als Dienstleister zur Verfügung, der von Ihrem Unternehmen als verantwortliche Person für den betrieblichen Datenschutz benannt wird. Es handelt sich also nicht um einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens (interner DSB).
Im Rahmen unserer Leistungen werden Sie professionell bei allen Datenschutzbelangen in Ihrem Unternehmen unterstützt. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz in vollem Umfang umsetzt. Wir übernehmen im Rahmen unserer Tätigkeit die Verantwortung dafür, dass der betriebliche Datenschutz den Richtlinien entspricht. Mit Schulungen sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter und übernehmen die Kommunikation mit Betroffenen und im Fall aller Fälle mit Aufsichtsbehörden. Kompetent stellen wir uns auch Ihren betrieblichen IT-Fragen im Bereich Sicherheit und Datenschutz. Und wir delegieren und überwachen Aufgaben – im weiteren Verlauf.
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonische für weitere Fragen zur Verfügung.
„Brauche ich wirklich eine Internetseite?“
Ihre Vorteile im Überblick
Schonung des eigenen Personals: Bestellen Sie einen internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten geht Ihnen diese Arbeitskraft an anderer Stelle verloren. Kein Mitarbeiter wird die Aufgaben ohne zusätzlichen Zeitaufwand bewältigen können. Sicherlich wird es nicht lange dauern bis hier Fragen zur Arbeitszeit oder zum bezahlten Gehalt auf dem Verhandlungstisch auftauchen. Die wirtschaftliche Ertragsleistung des Mitarbeiters geht zwangsläufig zurück. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten sind diese Punkte klar geregelt.
Fachwissen: Die Datenschutzgrundverordnung setzt in Art. 37 V voraus, dass der Datenschutzbeauftragte die notwendige Qualifikation hat. Welcher Ihrer Mitarbeiter ist gewillt und kompetent genug die entsprechende Weiterbildung, welche auch nicht gerade als kostengünstig gesehen wird zu absolvieren. Externe Datenschützer sind bereits zertifizierte Fachleute, welche fertig ausgebildet und erfahren genug sind, um die entsprechenden Aufgaben kompetent zu übernehmen. Neben seinem Fachwissen bringt der externe Datenschutzbeauftragte auch technischen Wissen mit ein, das vielleicht gar kein eigener Mitarbeiter hat.
Neutrale und unabhängige: Oft ist es schwierig als Mitarbeiter gegenüber seinen Vorgesetzten als Neutral und unabhängig gegenüber aufzutreten wenn es um die Beurteilung datenschutzrechtlicher Vorgänge im Betrieb geht. Aber genau das fordert die Datenschutzgrundverordnung. Für einen Datenschutzbeauftragten dürfen keinerlei Interessenskonflikte bestehen. Sind Sie als Chef “fähig” Beurteilungen und Maßnahmen Ihres Mitarbeiter zu folgen obwohl diese vielleicht schon seit Jahren in Ihrem Betrieb etabliert sind. Ein externer Datenschutzbeauftragter erscheint hier oft deutlich besser geeignet zu sein und sorgt häufig für ein positives Betriebsklima. Der besondere Kündigungsschutz eines internen DSB entfällt zudem oftmals trotzdem zusätzlich externe Hilfe benötigt wird.
Externer Datenschutzbeauftragter
Leistungen im Überblick
- Regional tätiger externer Datenschutzbeauftragter
Analyse bisheriger Verfahren und Richtlinien
Überprüfung automatisierter Verfahren
- Ausarbeitung und Anregung von Maßnahmen
- Kontrolle der Datenverarbeitung und Maßnahmen
- Führung eines Verfahrensverzeichnisses zur Dokumentation
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung
Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Unternehmensangehörigen
- Datenschutzrechtliche Beratung der Unternehmensleitung und Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Fortlaufende persönliche Betreuung
Begrenzte Kundenzahl pro DSB da nur regional betreut wird
- Online Datenschutzmanagement für das Unternehmen
Umfangreiches technisches Fachwissen im IT-Bereich
Umfangreiches Wissen im Online-Marketing
Umfangreiches Wissen als Webdesigner und Programmierer
Enge Zusammenarbeit mit IT Fachanwälten aus der Region
Mehr Informationen gibt`s kostenlos
So einfach gehts
01. Kontakt Aufnehmen
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und beschreiben Sie uns kurz Ihr Unternehmen.
02. Telefonischer Rückruf
Ein kurzes telefonisches Audit zu Ihrem Unternehmen durch einen unserer Mitarbeiter
03. Persönlicher Termin
Gerne besprechen wir weitere Fragen und Details mit Ihnen persönlich
Wichtige Information! Unsere Dienstleistungen stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen eine solche durch einen Rechtsanwalt in Einzelfällen. Sofern Sie einen Rechtsstreit oder rechtliche Probleme erwarten oder sich bereits in solchen befinden, können wir Ihnen einen passenden, spezialisierten Fachanwalt für Ihr Anliegen empfehlen bzw. vermitteln.